Unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung (ONLINE)
Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die die Meldebehörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen sowie anschließend unverzüglich diejenigen öffentlichen Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
Sollte festgestellt werden, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten verarbeitet, kann formlos die entsprechende Berichtigung /Ergänzung dieser Daten beantragt werden.
Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen im Verwaltungsportal Hessen unter: https://include-he.zfinder.de/382567158
Welche Gebühren fallen an?
keine
Formulare
Rechtsgrundlage
LEIKA: 99.064.002.000.000