Im Zuge der Vorarbeiten für das geplante Baugebiet ist es erforderlich, folgende betroffene Grundstücke zu betreten, um notwendige Vorbereitungen treffen zu können (z.B. Bodenuntersuchungen, Kampfmittelsondierung): Flur 18
Nr. 114/1 - 124, Nr. 133/4, Nr. 134 - 147/2, Nr. 150/3, Nr. 153/1, Nr. 156/5, Nr. 157/4 - 192
Hiermit informieren wir darüber, dass voraussichtlich ab Mitte März von uns beauftragte Sachverständige die Grundstücke betreten, um im Sinne des § 209 BauGB die anstehenden Vorarbeiten durchführen zu können.
Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs. 1 BauGB zu dulden, dass Beauftrage der Stadt Viernheim die Grundstücke zur Vorbereitung der nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen betreten und den Zugang zu den betroffenen Grundstücken zu ermöglichen.
Bei Rückfragen steht das Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt, Telefon-Nr. 06204 988-284, zur Verfügung.
Viernheim, den 16.02.2022
MAGISTRAT DER STADT VIERNHEIM
Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt