Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Viernheim

Aufgaben

  • Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Stadt Viernheim mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
    Die verwaltungsinternen Aufgaben ergeben sich allgemein aus dem Hessischen Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG). Weitere Informationen unter gesetzliche Grundlagen.
     
  • In Ihrem externen Wirkungskreis als Stabsstelle entsprechend § 4 Hessischer Gemeindeordnung entwickelt Sie Konzepte, initiiert Maßnahmen und erarbeitet Anregungen und Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Beispiel durch:
    • Beratung der Einwohnerschaft der Stadt Viernheim zu allen Facetten der Chancengleichheit, Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit
    • Leitung des bestehenden lokalen "Sozialen Netzwerks"
    • aktive Mitarbeit in sonstigen Netzwerken auf städtischer und regionaler Ebene sowie Kooperation mit Verbänden, Vereinen/Gruppierungen, Kirchen und der Arbeitsverwaltung in gleichstellungspolitischen Fragen
    • Berichte an die Verwaltungsführung und kommunalen Gremien über Ihre Arbeit.

Ziele

  • Verbesserung der sozialen Situation von Frauen
  • Herstellung von Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt
  • Förderung und Absicherung von Projekten und Einrichtungen für Frauen
  • Förderung der gleichberechtigten Vertretung von Frauen in Politik und Gesellschaft
  • Herstellung von Öffentlichkeit und Bewußtseinsbildung zur Geschlechterdemokratie
  • Verwirklichung der Chancengleichheit von Mädchen
  • Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst
  • Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Familien- und Pflegeaufgaben
  • Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Viernheim ist sowohl als kommunale (externe) Gleichstellungsbeauftragte, als auch als verwaltungsinterne Gleichstellungsbeauftragte tätig.

Schlaglicht des Monats Mai 2024

Im Mai lädt das Gleichstellungsbüro wieder zu verschiedenen Aktivitäten ein. Eine herzliche Einladung an alle Interessierten – gleich welchen Geschlechts!!!

Veranstaltungen Gleichstellungsbüro im Mai

Donnerstag, 16. Mai: Fahnenhissung um 17:30 Uhr vor dem Alten Rathaus zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai. In diesem Jahr (23. Mai) wird 75 Jahre Grundgesetz gefeiert. Artikel 1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ ist die Grundlage für die freiheitlich demokratische Grund-ordnung. Diese wird mehr und mehr auch durch gesetzliche Regelungen für queere Menschen Wirklichkeit. Am 12. April verabschiedete der Bundestag das Selbstbestimmungs-gesetz (SBGG), um trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen eine erleichterte Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens zu ermöglichen. Zukünftig können sie diese Änderungen einfach durch eine Erklärung beim Standesamt vornehmen lassen. Das SBGG soll am 1. November 2024 größtenteils in Kraft treten. Das Gesetz bedeutet einen bedeutenden Fortschritt für die Selbstbestimmung und Gleichstellung trans-, inter-geschlechtlicher und nicht-binärer Personen in Deutschland. Mit dem SBGG entfällt die Notwendigkeit eines gerichtlichen Verfahrens oder eines psychiatrischen Gutachtens zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens. Stattdessen genügt eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt.      
Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-selbstbestimmungsgesetz-238306 

Im Anschluss an die Fahnenhissung am 16. Mai findet eine Veranstaltung „Ich bin en Vernema Monn“ – Viernheimer Original um 18 Uhr im Zelt auf dem Apostelplatz, statt. Die Veranstaltung ist eine Kooperation von ViernheimConnected, Lernmobil e.V., Museum und Gleichstellungsbüro.

75 Jahre Grundgesetz: Viernheimer Appell ruft auf zum Fest für Demokratie und Vielfalt am 23. Mai, 11 Uhr, Apostelplatz

Internationales FrauenCafé „2. Generation: Deutsche mit türkischen Wurzeln“ mit Reyhan Alan am Montag, 27. Mai, 16 Uhr, Museumsgarten

Reyhan Alan hat sich für ein Leben in Viernheim entschieden. Sie ist Wahl-Viernheimerin, Deutsche und Angestellte im Viernheimer Rathaus. Ursprünglich kommt sie aus Mannheim. Dort hat sie ihre Kindheit und Jugend verbracht. Sie hat aber auch andere Wurzeln. Denn ihre Eltern kamen in den 60er Jahren aus der Türkei nach Deutschland. Eine „Gastarbeiterfamilie“. Für die 5köpfige Familie ist das Leben nicht immer ganz einfach gewesen. Der Vor- und Nachname sind nicht „deutsch“, Traditionen, wie Weihnachten, wurden in der Familie Alan anders oder gar nicht gefeiert. Wie ist es als Kind und Jugendliche hier aufzuwachsen. Wie lernt man mit verschiedenen Vorurteilen aus zwei Welten umzugehen? Wie fühlt es sich heute noch an, als Deutsche mit türkischen Wurzeln? Wie werden Reisen in die Heimat der Eltern, die Türkei, erlebt? Wie sehen die Verwandten dort die Deutsche? Welche Vorurteile gibt es in der Türkei gegenüber der Deutschen? Wie ist der Umgang mit dem Themen Religion, Politik und Traditionen? Alle diese Fragen beantwortet Reyhan Alan, bei Kaffee und Kuchen, sehr gerne. Eingeladen sind wieder alle Interessierten.

Anmeldung per E-Mail unter

Weitere Daten im Mai

1. Mai – Tag der Arbeit

DGB und Gewerkschaften rufen zu bundesweiten Kundgebungen auf. Das Motto in diesem Jahr „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit“. Dies sind die 3 Ziele bzw.  Kernversprechen der Gewerkschaften, mit denen auf die zunehmende Verunsicherung in der Gesellschaft reagiert werden soll. Mit Blick auf Geschlechterunterschiede sollte den Forderungen noch „Beseitigung der Gender Gaps“ (Pay Gap, Care Gap, Pension Gap) hinzugefügt werden.

28. Mai – 12. Deutscher Diversity Tag

Initiiert vom Charta der Vielfalt e. V., steht dieser Tag für die Anerkennung und Förderung von Vielfalt und Inklusion in der Arbeitswelt. Organisationen können Workshops und Veranstaltungen anbieten, um Vielfalt zu feiern und Vorurteile abzubauen.
Quelle: https://www.charta-der-vielfalt.de/aktivitaeten/deutscher-diversity-tag/ 

Aktuelles:

„Aufatmen“ für die Beschäftigten der Viernheimer Galeria Karstadt Kaufhof Filiale im Rhein-Neckar-Zentrum. Weniger hoffnungsvoll stimmen die Informationen zur Schließung der Mannheimer Filiale.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsstellen hat folgende Pressemitteilung zur Abschaffung des §218 herausgegeben:

  • §218 - Abschaffung endlich umsetzen!
  • Volle Unterstützung der Forderungen der Expert*innen- Kommission zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland!
  • Abtreibungen endlich entkriminalisieren!
  • Schwangere müssen selbst und frei über ihren Körper bestimmen dürfen!
  • Gesetzesänderung muss jetzt kommen!

Seit der Gründung der BAG vor 40 Jahren fordern kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die Abschaffung des Paragrafen 218 und damit eine generelle Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen. Es ist ein längst überfälliger Schritt den 153-jahre alten Zwangsparagraf zu den Akten zu legen. Schwangerschaftsabbruch ist bisher im Strafgesetzbuch geregelt und kommt kurz hinter Mord und Totschlag. Eine ungewollt Schwangere kann in Deutschland die Schwangerschaft derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei beenden: sie muss an einer Pflichtberatung teilnehmen, mindestens drei Tage warten und höchstens bis zur 12. Schwangerschaftswoche den Abbruch von einem Arzt/ einer Ärzt*in durchführen lassen. Der §218 bedeutet damit einen massiven Eingriff in die Freiheit und Selbstbestimmung von schwangeren Personen, die nicht über ihren Körper und damit ihr Leben frei entscheiden dürfen.

Selbstbestimmung: ein grundlegendes Recht

Immerhin betrifft es die Hälfte der deutschen Bevölkerung, der ein grundlegendes Menschenrecht per Strafgesetz versagt wird. Durch die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches werden Schwangere aber auch Ärzt*innen eingeschüchtert. Eine weitere Auswirkung der Kriminalisierung ist, dass ein Abbruch nicht Teil der Ausbildung von Mediziner*innen ist und immer weniger Praxen Abbrüche durchführen können. Das muss dringend geändert werden und ist nur möglich, wenn der §218 endlich abgeschafft wird. Das Recht auf freie Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die reproduktive Gesundheit ist von zentraler Bedeutung für die Gleichstellung der Geschlechter.
Alle sollten das Recht haben selbst zu entscheiden, ob und wann sie Kinder bekommen. Das ist ein Menschenrecht. Das EU Parlament forderte erst kürzlich das Abtreibungsrecht in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen und Frankreich hat die Freiheit auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert.

Sachliche Debatte nötig

Die sich nun anschließende gesellschaftliche und politische Debatte zur Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs sollte sachlich und konzentriert geführt werden. Zentral ist die Gesundheit und die Würde der Schwangeren. Wie immer die individuelle Entscheidung dabei ausfällt, ob für oder gegen einen Abbruch – sie muss selbstbestimmt und unter menschenwürdigen Bedingungen getroffen werden können. Ungewollt Schwangere brauchen keine Bevormundung, sondern sachliche Informationen, die ihnen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden.

Wir fordern:

von der Politik eine sachliche - nicht auf Polarisierung ausgerichtete Debatte über die Vorschläge der Expert*innenkommission und wie schon seit 40 Jahren, die Abschaffung des § 218 noch in dieser Legislatur!

Quelle: https://www.gleichberechtigt.org/gesundheit/%C2%A7218-endlich-abschaffen 

„Unsilence the Violence“ – Kampagne gegen sexuelle Belästigung

Terre des femmes hat die Kampagne "Unsilence the Violence" ins Leben gerufen, die sich gegen sexuelle Belästigung richtet. Durch starke Botschaften wird das Schweigen durchbrochen und ein größeres Bewusstsein für dieses Thema geschaffen. Das Kampagnenvideo ist unter www.youtube.com/watch verfügbar.

Quelle: https://www.unsilence-the-violence.de/ 

Wir freuen uns über Anregungen, Kooperationsangebote, Ideen von Interessierten zum Thema Gleichstellung der Geschlechter.

Ihr/ Euer Gleichstellungsbüro

Das sind unsere Themen

Link zu Frauen & Arbeit

Frauen & Arbeit


"Eine gängige Erwartungshaltung ist doch: Frauen sollen so arbeiten, als ob sie keine Kinder hätten, und so erziehen, als ob sie nicht arbeiten würden.“

Zitat aus Interview Edition F mit Jutta Allmendinger

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Link zu Migration & Integration

Migration & Integration


„Migration ist kein rein männliches Phänomen. Wanderungen von Frauen finden aber deutlich weniger Beachtung. Dabei sind weltweit immer mehr Frauen unterwegs. Ihre Migrationserfahrungen unterschieden sich zum Teil deutlich von denen männlicher Migranten.“
Quelle: Samia Dinkelaker unter bpb

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Link zu Vereinbarkeit Beruf & Familie/Pflege

Vereinbarkeit Beruf & Familien-/Pflegeaufgaben


In Zeiten mangelnder Kinderbetreuung und einer zunehmend alternden Gesellschaft ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von akuter Wichtigkeit. Vereinbarkeit darf nicht länger ein Frauenthema bleiben und Frauen vorwiegend für Familienfürsorge verantwortlich sein.

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Link zu Mädchen & Jungen

Mädchen & Jungen


Als Teenager kann das Leben schon anstrengend sein.

Keine Sorge: Das Gleichstellungsbüro Viernheim steht dir in allen Fragen rund um Liebe, Pubertät - und ja, sogar bei der Berufsorientierung zur Seite!

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Link zu Schutz vor Gewalt

Schutz vor Gewalt


"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

 Artikel 2, Absatz 2, Grundgesetz

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zwei Menschen werden durch Schere getrennt

Trennung & Scheidung


Der Geprächskreis Trennung & Scheidung ist Zusammenkommen und über Probleme, Erfahrungen und im besten Fall auch Lösungen(!) sprechen. In einer vertrauten Runde Rat suchen und geben, ein offenes Ohr finden, Leid teilen.
Es bedeutet sich gemeinsam selbst helfen und nach vorne schauen.

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12 Symbole für sexuelle Orientierung

Mehr als zwei Geschlechter? – LSBT*IQ


In den meisten Gesellschaften wird beim Thema Geschlecht zumeist von Frauen und Männer gesprochen. Welche Alternativen gibt es zur Zweigeschlechterordnung? Gibt es ein „drittes“ Geschlecht oder wie viele Geschlechter gibt es sonst?

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Das Gleichstellungsbüro

Sprechzeiten

Mo & Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie Mi: 14:00 bis 17:00 Uhr

und nach Vereinbarung!

oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
gleichstellungsbuero(at)viernheim.de

Ihre Ansprechpersonen

Maria Lauxen-Ulbrich

Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Gleichstellungsbeauftragte

Zi. 012, EG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim

Telefon: 06204 988-361

Fax: 06204 988-300

Email:  MLauxen-ulbrich@viernheim.de


Frau Birgit Herbold

Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Mitarbeit

Zi. 013, EG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim

Telefon: 06204 988-364

Fax: 06204 988-300

Email:  BHerbold@viernheim.de


So finden Sie uns:

Zu Fuß von Haltestelle „OEG-Bahnhof“: 

Von Haltestelle „OEG-Bahnhof“ aus den Berliner Ring überqueren. Versetzt geradeaus in die Bahnhofstraße gehen. Die Bahnhofstraße ganz durchgehen und die Weinheimerstraße überqueren. Versetzt in die Robert-Koch-Straße gehen und in die Rathausstraße (Fußgängerzone) einbiegen. Gerade aus auf der linken Seite sehen Sie das Rathaus. Nach vorheriger Anmeldung (im Gleichstellungsbüro) kommen Sie barrierefrei am linken Seiteneingang (ehemals Polizei) ins Rathaus.

Sie finden uns im Erdgeschoss, im Zimmer 012 (Maria Lauxen-Ulbrich) & Zimmer 013 (Birgit Herbold)