Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Stadt Viernheim - Bebauungsplan Nr. 298 „Photovoltaikanlage – Im Rodfeld“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung der Vorentwurfsplanung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit den dazugehörigen Anlagenkomponenten, Nebenanlagen sowie Stellplätzen und Zufahrten beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 298 „Photovoltaikanlage – Im Rodfeld“ in Viernheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich östlich des Siedlungsgebiets am östlichen Stadtrand der Stadt Viernheim, nordwestlich der Autobahn A 659 sowie westlich des Weinheimer Kreuzes der Autobahnen A 659/A 5 sowie der Bundesstraße B 38.

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes umfasst nach der aktuellen Liegenschaftskarte die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Viernheim, Flur 13, Flurstücke Nr. 29/2 (teilweise), Nr. 30 (teilweise), Nr. 31 (teilweise) sowie Nr. 51. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 9,8 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan Nr. 298 „Photovoltaikanlage – Im Rodfeld“ in Viernheim in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2024 als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde.

Dazu werden die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 298 „Photovoltaikanlage – Im Rodfeld“ in Viernheim, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) und der Begründung mitsamt den in der Begründung genannten Anlagen in der Zeit

von Montag, den 01.07.2024, bis einschließlich Freitag, den 02.08.2024,

auf der Internetseite der Stadt Viernheim (Link: www.viernheim.de/leben-bauen-umwelt-bildung/bauen-in-viernheim/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren.html) sowie in einer Cloud (Link: magentacloud.de/s/GmzJM4HMkzJqAPN) im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Viernheim unter vorgenanntem Link zur Einsicht bereitgehalten. Auf die Internetseite der Stadt Viernheim mit den veröffentlichten Unterlagen und dem Inhalt der Bekanntmachung wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen zum Bebauungsplanvorentwurf während des oben genannten Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Viernheim, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit noch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den vorgenannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Einsichtnahme im Neuen Rathaus ist nur nach telefonischer Rücksprache (Tel.: +49 6204 988-0) oder Terminvereinbarung möglich. Die Öffnungszeiten des Empfangs/ der Telefonzentrale sind:

Montag - Freitag:        08:00 bis 12:00 Uhr

Montag + Dienstag:    14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch:                    14:00 bis 18:00 Uhr

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Beteiligung frühzeitig im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, wobei die Möglichkeit besteht, sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Viernheim über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes innerhalb des oben genannten Zeitraumes abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch an die Stadtverwaltung Viernheim (E-Mail-Adresse: stadtplanung@viernheim.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich beim Magistrat der Stadt Viernheim, Am Alten Weinheimer Weg 1 in 68519 Viernheim, oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Stadt Viernheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Viernheim, 17.06.2024

Der Magistrat der Stadt Viernheim

Matthias Baaß (Bürgermeister)