Bekanntmachung: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d BImSchG

Veröffentlichung der Planentwürfe und 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Auf Grundlage Ihrer Eingaben im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, der Ergebnisse der Lärmkartierung des HLNUG und der Fortschreibung der Lärmaktionspläne der 3. Runde sind unter Beteiligung der jeweils zuständigen Fachbehörden die Entwürfe des

  • Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
  • Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden
  • Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main

entstanden. Diese sind seit heute auf der Homepage unserer Behörde zum Download bereits gestellt.

Zu diesen Entwürfen des Lärmaktionsplans Hessen können nun Stellungnahmen bis zum 7. August 2024 eingereicht werden. Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite , oder auch per E-Mail an erfolgen.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Beurteilung der zuständigen Fachbehörden erfolgt die Bekanntmachung des endgültigen Lärmaktionsplans Hessen.

Bitte sehen Sie von individuellen Anfragen ab. Aufgrund der Vielzahl der Eingaben ist eine individuelle Beantwortung einzelner Stellungnahmen nicht möglich.