Amt für Soziales und Standesamt: Neues Einbürgerungsgesetz

Wichtige Informationen für Antragstellende

Durch das am 27. Juni 2024 neu in Kraft getretene Einbürgerungsgesetz ergeben sich bedeutende Änderungen für Einbürgerungsbewerbende.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Verkürzung des erforderlichen Aufenthaltsnachweises von acht auf fünf Jahre und die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit. Aufgrund der erwarteten hohen Anzahl an Anträgen und um erhöhte Wartezeiten sowohl für die Antragsanfrage als auch für die spätere Antragsabgabe zu vermeiden, bittet die Abteilung Standesamt alle Antragstellenden, sich per E-Mail an zu wenden.

Die E-Mail sollte folgende Informationen enthalten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität und Familienstand.

Nach Erhalt der E-Mail wird die Abteilung Standesamt alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich des Antragsformulars, relevanter Merkblätter sowie einer Liste weiterer erforderlicher Dokumente, per Post an die Antragstellenden verschicken. Die eigentliche Bearbeitung und Entscheidung über die Anträge erfolgen durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Weitere Informationen zum neuen Einbürgerungsgesetz gibt es auf der städtischen Homepage unter www.viernheim.de/einbuergerung